Steinbruch-Erweiterung – Stellungnahme der LINKEN Rottenburg im Gemeinderat (29.3.22)
1. Bei dem Antrag der Verwaltung, der Erweiterung des Steinbruchs in Frommenhausen zuzustimmen, geht es um die Frage, welches Gewicht die Schutzgüter Mensch und Natur gegenüber den Betriebsinteressen der Bau-Union haben. Die Erweiterungsflächen werden bisher vorwiegend landwirtschaftlich genutzt, in unmittelbarer Nähe befinden sich Gebiete für Landschaftsschutz, Naturschutz und Wasserschutz.
2. Das Schutzgut Mensch ist durch Artikel 2, Abs. 2 des Grundgesetzes geschützt. Es wird durch die Vervierfachung der LKW-Fahrten auf max. 700 Fahrten täglich massiv gefährdet, da es keinerlei Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zum Beispiel für Schulkinder gibt. Laut Verkehrszählungen finden 60 Prozent der Fahrten in Richtung Rottenburg, 40 Prozent in Richtung Rangendingen statt. Schon in der Vergangenheit gab es dadurch mehrere Unfälle in Hirrlingen, einen tödlichen.
3. Obwohl die Zahl der täglichen Fahrten durch Hirrlingen mit der Genehmigung von 2012 auf max. 156 begrenzt sind, wird diese Zahl seit Jahren überschritten und eine Zählung der Anzahl der Fahrten durch die Bau-Union verweigert.
4. Eine DEKRA-Prüfung von 2010 belegt, dass der Lärmpegel schon bei 156 LKW-Fahrten überschritten wurde. Dies wird erst recht mit 700 Fahrten der Fall sein. Der Verkehrslärm stellt einen Eingriff in das Anliegereigentum dar, so dass gegebenenfalls ein Entschädigungsanspruch durch den Staat entsteht.
5. Laut zwei Rechtsgutachten von Anwaltskanzleien arbeitet der Antrag der Bau-Union mit veralteten Daten für Flora, Fauna und Biodiversität von 1995. Es findet keinerlei Berücksichtigung des Schutzgutes Fläche und des Forstes statt, eine Gesamtbetrachtung des Geländes mit seinem wertvollen Bestand an Vögeln der Roten Liste einschließlich des Uhus fehlt völlig.
6. Für die angeblich parallele Verfüllung der Gruben sehen die Rechtsanwälte mehrere Verpflichtungen und Zusagen von 2010 nicht eingehalten. Mehrere externe Aufforstungsflächen stehen gar nicht mehr zur Verfügung.
7. Die Verdoppelung der Sprengungen gefährdet massiv die Hohlräume (Dolinen) im sehr porösen Muschelkalk und missachtet die Einsturzgefahr für den schon gesperrten Kapffelsen. Hinzu kommt, dass das Gutachten von 2020 den Steinflug auf Gelände außerhalb des Abbaugebietes, der durch Sprengungen ausgelöst wird, nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für die Tatsache, dass sich der Steinbruch in der Erdbebenzone 3 liegt und das Gebiet die höchste Erdbebenlast in Deutschland hat. Eine Gesamtbewertung dieser Gefahr fehlt bis heute.
8. Die große Staubentwicklung durch den Steinbruch mit seinen Sprengungen wie auch durch die LKW-Fahrten mit dem Material erfordern eine Wasserentnahme aus der Starzel, die jetzt schon unkontrolliert stattfindet. Mit der Erhöhung der Abbaumenge auf 700.000 Tonnen jährlich würde die Wasserentnahme drastisch in die Höhe getrieben, die Pumpstation im Starzeltal und den Wasserzulauf in den Neckar gefährdet. Nach unseren Informationen fehlt bis heute jegliche Untersuchung dazu.
9. Nach unserer Einschätzung sind der Antrag der Bau-Union und eine Zustimmung durch den Gemeinderat in keiner Weise genehmigungsfähig: Wichtige Gutachten über die Lärm- und Staubbelästigung durch den hohen LKW-Verkehr fehlen oder sind völlig veraltet, die starke Beeinträchtigung der Pflanzen- und Tierwelt, die Einsturzgefahren durch die vielen Sprengungen und die unglaubwürdigen Aussagen zur Verfüllung erfordern, dass wir das voreilige Votum des Ortschaftsrats Frommenhausen ablehnen müssen und eine Neubehandlung nach Vorlage der fehlenden Gutachten beantragen.
Mit der Verpflichtung zur Nachhaltigkeit hat der Antrag der Bau-Union für die nächsten 32 Jahre nicht das Geringste zu tun. Der Gemeinderat sollte deutlich machen: Mensch und Natur brauchen mehr denn je unseren gemeinsamen Schutz!