(GR-Beschluss Rottenburg, 25.7.20223)
Ich freue mich, dass so viele meinen LB aufgegriffen haben, mir weitere
Infos zugeschickt haben und es zu einer regen Diskussion über den
Rottenburger GR-Beschluss kommt. Er beinhaltet:
- Die Landwirtschaft wird als bisheriges „Schutzgut” beseitigt, um den
Ausbau der Erneuerbaren Energien im „überregionalen Interesse” und der
„öffentlichen Sicherheit” zu beschleunigen. Die Erneuerbaren werden als
„vorrangiger Belang” festgelegt: „Da die Errichtung von erneuerbaren
Energien als VORRANGIG anzusehen ist, darf das Schutzgut Landwirtschaft dem
nicht grundsätzlich entgegenstehen.” (GR-Beschluss) - Die Rede ist von „großflächigen Freiflächen-Solaranlagen” (PV-FFA),
für die keinerlei Beschränkungen etwa zum Schutz des Bodens, der
Bodenqualität oder eine Einschränkung auf Agri-Solaranlagen gemacht
werden. - Es findet auch keine Beschränkung auf das Ausmaß, also die Fläche
statt, das Ziel im GR-Beschluss sind „großflächige Anlagen”, auch
Solarparks genannt, also nicht die Wiese hinterm Haus. Der
Landesbauernverband BW kritisiert, dass die Fläche für PV-FFA von aktuell
660 Hektar auf 5.400 Hektar bis 2040 erhöht werden soll und sieht durch
den Verlust der Agrarfläche landwirtschaftliche Familienbetriebe in ihrer
Existenz bedroht. - Die Installation von vertikalen PV-FFA ist für Investoren nur bei
großen Flächen lukrativ, deshalb werden im EEG-Gesetz auch kleinere
Anlagen bei der Förderung benachteiligt. Neben der Kostenfrage ist
entscheidend, welche Kulturpflanzen für PV-FFA geeignet sind, im Ackerbau
führen sie teilweise zu 20 Prozent Ertragseinbußen bei der Ernte. Sollte
ein Prozent der deutschen Ackerflächen für PV-FFA geopfert werden, um
neun Prozent des Strombedarfs zu decken, würde dies nach Berechnungen der
Uni Hohenheim jährliche Kosten von 1,2 Milliarden Euro verursachen
(Tagesschau 13.12.2022). - Ich habe mich im Leserbrief nirgendwo prinzipiell gegen Solarenergie
ausgesprochen, sondern unterstütze die Formulierung der LAG Ökologische
Plattform, dass die PV-Anlagen nicht zur Lasten des Nahrungsmittelanbaus,
insbesondere auf fruchtbaren und dafür geeigneten Böden wie im Gäu oder
auf den Härten gehen dürfen. Deshalb ist es durchaus sinnvoll,
Fotovoltaik-Anlagen neben Autobahnen oder zweigleisigen Bahnstrecken
anzusiedeln. Dies habe ich öffentlich im GR im Rahmen der Diskussion über
Windräder in Rottenburg längst getan. In einem LB mit max. 1.250 kann man
allerdings nicht alles differenziert darstellen. - Aber neben der Frage der Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln, der
Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben muss die Sicherheit der
Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser unbedingt berücksichtigt
werden, denn PV-FFA werden wegen der hohen Kosten nicht automatisch
vertikal errichtet: „Für die Installation einer vertikalen Anlage kann
man laut Herstellern ganz grob mit 500 bis 1.000 Euro/kWp rechnen, meist
jedoch mit 700 bis 800 Euro.” (tagesschau, 13.12.22)