(GR-Beschluss Rottenburg, 25.7.20223)

Ich freue mich, dass so viele meinen LB aufgegriffen haben, mir weitere
Infos zugeschickt haben und es zu einer regen Diskussion über den
Rottenburger GR-Beschluss kommt. Er beinhaltet:

  1. Die Landwirtschaft wird als bisheriges „Schutzgut” beseitigt, um den
    Ausbau der Erneuerbaren Energien im „überregionalen Interesse” und der
    „öffentlichen Sicherheit” zu beschleunigen. Die Erneuerbaren werden als
    „vorrangiger Belang” festgelegt: „Da die Errichtung von erneuerbaren
    Energien als VORRANGIG anzusehen ist, darf das Schutzgut Landwirtschaft dem
    nicht grundsätzlich entgegenstehen.” (GR-Beschluss)
  2. Die Rede ist von „großflächigen Freiflächen-Solaranlagen” (PV-FFA),
    für die keinerlei Beschränkungen etwa zum Schutz des Bodens, der
    Bodenqualität oder eine Einschränkung auf Agri-Solaranlagen gemacht
    werden.
  3. Es findet auch keine Beschränkung auf das Ausmaß, also die Fläche
    statt, das Ziel im GR-Beschluss sind „großflächige Anlagen”, auch
    Solarparks genannt, also nicht die Wiese hinterm Haus. Der
    Landesbauernverband BW kritisiert, dass die Fläche für PV-FFA von aktuell
    660 Hektar auf 5.400 Hektar bis 2040 erhöht werden soll und sieht durch
    den Verlust der Agrarfläche landwirtschaftliche Familienbetriebe in ihrer
    Existenz bedroht.
  4. Die Installation von vertikalen PV-FFA ist für Investoren nur bei
    großen Flächen lukrativ, deshalb werden im EEG-Gesetz auch kleinere
    Anlagen bei der Förderung benachteiligt. Neben der Kostenfrage ist
    entscheidend, welche Kulturpflanzen für PV-FFA geeignet sind, im Ackerbau
    führen sie teilweise zu 20 Prozent Ertragseinbußen bei der Ernte. Sollte
    ein Prozent der deutschen Ackerflächen für PV-FFA geopfert werden, um
    neun Prozent des Strombedarfs zu decken, würde dies nach Berechnungen der
    Uni Hohenheim jährliche Kosten von 1,2 Milliarden Euro verursachen
    (Tagesschau 13.12.2022).
  5. Ich habe mich im Leserbrief nirgendwo prinzipiell gegen Solarenergie
    ausgesprochen, sondern unterstütze die Formulierung der LAG Ökologische
    Plattform, dass die PV-Anlagen nicht zur Lasten des Nahrungsmittelanbaus,
    insbesondere auf fruchtbaren und dafür geeigneten Böden wie im Gäu oder
    auf den Härten gehen dürfen. Deshalb ist es durchaus sinnvoll,
    Fotovoltaik-Anlagen neben Autobahnen oder zweigleisigen Bahnstrecken
    anzusiedeln. Dies habe ich öffentlich im GR im Rahmen der Diskussion über
    Windräder in Rottenburg längst getan. In einem LB mit max. 1.250 kann man
    allerdings nicht alles differenziert darstellen.
  6. Aber neben der Frage der Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln, der
    Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben muss die Sicherheit der
    Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser unbedingt berücksichtigt
    werden, denn PV-FFA werden wegen der hohen Kosten nicht automatisch
    vertikal errichtet: „Für die Installation einer vertikalen Anlage kann
    man laut Herstellern ganz grob mit 500 bis 1.000 Euro/kWp rechnen, meist
    jedoch mit 700 bis 800 Euro.” (tagesschau, 13.12.22)